Förderprogramme
Bau- und Modernisierungsmaßnahmen werden neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie einer qualifizierten Energieberatung vom Bund, von den Ländern sowie teilweise von den Kommune gefördert.
Letztendlich bleibt immer die Frage, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind.
Ständige Veränderungen, bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen, können die Aktualität der hier dargestellten Förderprogramme nicht endgültig gewährleisten. Am Besten Sie lassen sich von uns zu Ihrem Bauvorhaben persönlich beraten.
Für Privatpersonen, allgemein
Überblick über aktuelle Förderprogramme (Wohnungsbau):
(Stand: 28.04.2023 – eine Überarbeitung der einzelnen Förderbereiche (Flyer) wird z.Zt. nicht vorgenommen, da sich die Lage kontinuierlich ändert. Sobald die neuen Programme beschlossen und in der Richtlinie veröffentlicht sind, werden wir eine Aktualisierung vornehmen)
- Übersicht
- für Bestand (Kredit) – in Überarbeitung
- für Bestand (Zuschüsse)
- für Neubau – in Überarbeitung, sobald die KfW Richtlinien erlässt
Weitere Informationen gibt’s hier:
Kurzfilm zur Energieeffizienz-Gebäudemodernisierung
Alternativ:
– Steuerliche Förderung gemäß §35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen)
– Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau §7b EStG
Kommunale Förderprogramme
Stadt Ulm:
– Das Ulmer Energieförderprogramm
> AKTUELLES <
Aktuelle Information zur Heizungsförderung im Bundesprogramm BEG-EM (29.05.2024)
Ab dem 27. Februar 2024 stehen ein Zuschuss sowie zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für Modernisierungsmaßnahmen (Einzelförderungen: Heizung mit erneuerbaren Energien, Wärmedämmung der Außenbauteile, …) zur Verfügung.
[Link KfW]
L-Bank-BW Zusatzförderung Energieeffizienz (Stand 06.09.2023)
Die L-Bank Baden-Württemberg bietet – neu – ein Kredit mit mit Tilgungszuschuss (3%) für energetische Sanierungen an.
– Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete
– Sanierung Plus (EEH-Standard 70)
– Denkmal
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Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Ein Förderprogramm flankiert die PV-Pflicht an Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Stand 29.11.2022)
Eine Antragsstellung für das neue Förderprogramm erfolgt ab dem 01.12.2022 bei Finanzierungsinstitut. Die L-Bank schließt dann auf dieser Grundlage einen Darlehnsvertrag mit dem Antragsteller. Gefördert werden PV-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage / Carport / Freiland) an privaten Wohngebäuden in Baden-Württemberg (Neubau oder Bestand) und/oder Batteriespeicher.
Förderung Mini-Balkon-PV-Anlagen
Eine Förderung von Mini-PV-Anlagen bis 600 Watt bieten folgende Kommunen ihren Bürgern an:
– Stadt Ulm 150 Euro/Wohneinheit
– Gemeinde Roggenburg 100 Euro
– Stadt Weißenhorn 100 Euro/Haushalt
Steuerliche Modernisierungsförderung für energetische Maßnahmen – Klimaschutzprogramm
Bei selbst genutztem Wohneigentum kann seit dem 01. Januar 2020 eine energetische Modernisierung steuerlich abgeschrieben werden. Die Förderung erfolgt durch den Abzug von der Steuerschuld (Einkommensteuer). Abzugsfähig sind bis zu 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 40.000 Euro je begünstigtem Objekt. Die Aufwendungen können über drei Jahre berücksichtigt werden.
Zusätzlich können die Leistungen eines Energieberaters (Sanierungsfahrplan, Vor-Ort-Beratungsberichte), sofern sie den Anforderungen des BAFA entsprechen, mit bis zu 50 Prozent gefördert werden. Der Energieberater muss mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt werden sein.
Für Sportvereine
Baden-Württemberg
Gezielte Unterstützung von Vereinen: Das Land unterstützt seit vielen Jahren investive und nicht-investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden von Vereinen. Das Förderprogramm umfasst sowohl bauliche Maßnahmen sowie die Einführung von kontinuierlichen Energie-Managementsystemen.
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Bayern
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bietet den ihm angeschlossenen Vereinen eine verbrauchsorientierte Energieberatung zur energetischen Sanierung von Sportstätten und -anlagen an. Das Angebot wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert und ist daher kostenlos.
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