Förderprogramme

 

Bau- und Modernisierungsmaßnahmen werden neben dem Einsatz erneuerbarer Energien sowie einer qualifizierten Energieberatung vom Bund, von den Ländern sowie teilweise von den Kommune gefördert.
Letztendlich bleibt immer die Frage, welche Fördermaßnahme auf den eigenen Bedarf zugeschnitten ist und ob mehrere Fördermöglichkeiten kombinierbar sind.
Ständige Veränderungen, bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben oder Anpassungen, können die Aktualität der hier dargestellten Förderprogramme nicht endgültig gewährleisten. Am Besten Sie lassen sich von uns zu Ihrem Bauvorhaben persönlich beraten.

 

Für Unternehmen, Vereine und Kommunen

Überblick über aktuelle Förderprogramme:
(Stand: April 2020)
– Übersicht Föderprogramme

Weitere Informationen gibt’s hier:
BAFA
KfW
L-Bank
energie-innovativ
Energie-Atlas Bayern

Alternativ:
– Steuerliche Förderung gemäß §35a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen)
– Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau §7b EStG


> AKTUELLES  – Unternehmen / Kommunen / Sportvereine <

Unternehmen, Kirchen, ..

Elektrofahrzeuge und Infrastruktur (Stand 03/2023)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur. Gefördert werden Unternehmen, Verbände und Vereine.
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E-Fahrzeuge und Wallbox in Baden-Württemberg
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg fördert im Rahmen von BW-e-Solar-Gutscheine E-PKW / Leichtfahrzeuge / E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t und Wallboxen. Voraussetzung ist, dass gleichzeitig eine PV-Anlage betrieben wird.
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Aktuelles – 27.07.2022
Änderungen BEG-Förderung für energieeffizientes Bauen und Modernisieren (BEG-WG & BEG-EM)
Das Bundeswirtschaftsministerium ändert die Förderbedingungen bei der energetischen Gebäudemodernisierung im Programm “Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – BEG” (Förderinstitute BAFA & KfW). Die Änderungen werden zum 28.07.2022 bei der KfW und 15.08.2022 beim BAFA umgesetzt und ab dem Jahr 2023 nochmals komplett umgestaltet!
Zukünftig können alle “Komplettsanierungen” – also Energieeffizienzhäuser” – nur noch bei der KfW beantragt werden. Es gibt weiterhin einen >zinsvergünstigten Kredite mit Tilgungszuschuss<. Einzelmaßnahmen werden dann nur über das BAFA mit >Zuschüssen< gefördert. Zum bestehenden “Heizölkessel-Tausch-Bonus” wird es auch einen “Gaskessel-Tausch-Bonus” geben!
Mit der Begründung, dass durch steigende Energiepreise eine Rentabilität von Modernisierungen schneller erreicht wird, werden die Fördersätze um 5-35%-Punkte abgesenkt! Ob diese Annahme aufgeht?
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Zu den aktuellen Fördersätzen


KfW-Klimaschutzoffensive Mittelstand
Die KfW-Förderbank hat eine Befristung für das Programm Klimaschutzoffensive im Mittelstand (293) bis zum 30.06.2022 angekündigt. Ab dem 01.07.2022 wird der Klimazuschuss als Ergänzung zum Förderkredit eingestellt.


Neuer BW-e-Solar-Gutschein
>Volle Ladung – Sonne für E-Autos (Stand 02.12.2021)

Elektromobilität und Photovoltaik gehen Hand in Hand. Wer ein neues E-Auto anschafft und Besitzer einer PV-Anlage ist, bekommt mit dem neuen BW-e-Solar-Gutschein bis zu 1.500 Euro vom Land Baden-Württemberg. Voraussetzung für 1.000 Euro Förderung ist die Anschaffung eines vollelektrischen Pkw, Leicht- oder Nutzfahrzeuges mit höchstens 160 kW Motorleistung und eine vorhandene oder geplante Photovoltaikanlage. Wird außerdem eine Ladestation an der Wand installiert, gibt es für diese Wallbox zusätzlich 500 Euro vom Land – und somit eine Gesamtfördersumme von 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen oder Vereine mit Sitz in BW.
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NKI – Klimaschutzprojekte für Kommunen (10.08.2020)

Im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erweitert das BMU zum 01.08.2020 die Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative. Antragsberechtigte der Kommunalrichtlinie sowie der Förderaufrufe „Klimaschutz durch Radverkehr“ und „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ profitieren bis Ende 2021 von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen.
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IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (01.01.2020 + 24.01.2020)

Die Tilgungszuschüsse im IKK Energieeffizient Sanieren (KfW-Programm 218) werden deutlich erhöht.
Kosten für Wärmeerzeuger auf Basis der Energieträger Öl und Gas sowie KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Öl werden nicht mehr von der KfW gefördert!
Bei der Errichtung eines KfW-Effizienzhauses IKK – Energieeffizienz Bauen (KfW-Programm 217) darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl mehr eingesetzt werden!


Förderrichtlinie der Stadt Ulm
(Stand: Januar 2023)

Die Förderrichtlinie der Stadt Ulm wurde im Jahr 1991 ins Leben gerufen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Vorreiterrolle zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, bei der rationellen Energieanwendung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert wird der Bau und die Modernisierung besonders energieeffizienter Wohngebäude.

  • Austausch von fossilen Heizanlagen auf erneuerbare Energien (Wärmepumpe, Biomasse-Pellets, Fernwärme)
  • Solarthermie-Bonus beim Heizkesseltausch (Einbau eines größeren Schichten-Pufferspeicher)
  • Förderung von PV-Anlagen (gebäudeintegrierte, Aufdach-Anlagen, Mini-PV-Anlagen)
  • Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen und Holzbauweise

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Förderung Querschnittstechnologien (Unternehmen)

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.

Förderfähige Einzelmaßnahmen umfassen die Querschnittstechnologien:

– Elektrische Motoren und Antriebe
– Pumpen
– Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
– Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern
– Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen

– Systematische Förderung (mehrere Maßnahmen mit Konzept)
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Kommunen

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur [mehr]

IKK-Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung (KfW 201,208,264,267)  [mehr]
Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für Quartierskonzepte & Sanierungsmanager [mehr]
Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg [mehr]
CO2-Minderungsprogramm Bayern [mehr]


Förderprogramm für kommunale Klimaschutzprojekte

Die Umsetzung konkreter Maßnahmen auf kommunaler Ebene ist für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik unverzichtbar. Die Kommunen üben im Bereich Klima und Energie eine Vorbildfunktion für ihre Einwohner aus und können die Rahmenbedingungen für die auf ihrer Gemarkung verursachten CO2-Emissionen maßgeblich mitgestalten. Die Landesregierung will mit einem neuen Förderprogramm ab 2014 Kommunen unterstützen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich auf systematischer Grundlage einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Mit diesem Programm wird die Umsetzung solcher Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes gefördert, die auf vorhandenen, in den Kommunen erarbeiteten Klimaschutzkonzepten, Maßnahmenplänen für Energieeffizienz oder ähnlichen Ansätzen beruhen.
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Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Es können ganzjährig Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in KiTas und Schulen eingereicht werden.
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Klimaschutz-Plus Baden-Württemberg

Mit dem Datum vom 21.12.2020 (ff.) hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg das von ihm getragene Förderprogramm Klimaschutz-Plus neu aufgelegt.

– Neues und Bewährtes im Kommunalen CO2-Minderungsprogramm,
– Bonusregelung für Kommunen
– Einführung eines systematischen Energiemanagements
– Durchführung von Schulprojekten
– Förderungen für Vereine und kirchliche Einrichtungen
– Informationsveranstaltungen für Mandatsträger und Multiplikatoren
– Beratungsangebote: eea-Kommunen, Krankenhäuser und Kirchengemeinden, BHKW-Beratung, CO2-Bilanzierungen

Die Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie wie gewohnt unter:
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Für Sportvereine

Baden-Württemberg
Gezielte Unterstützung von Vereinen: Das Land unterstützt seit vielen Jahren investive und nicht-investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden von Vereinen. Das Förderprogramm umfasst sowohl bauliche Maßnahmen sowie die Einführung von kontinuierlichen Energie-Managementsystemen.
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Bayern
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) bietet den ihm angeschlossenen Vereinen eine verbrauchsorientierte Energieberatung zur energetischen Sanierung von Sportstätten und -anlagen an. Das Angebot wird durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert und ist daher kostenlos.
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